(Matran FR). Am Montagnachmittag ereignete sich auf der Autobahn A12 zwischen Matran und Fribourg-Sud eine Kettenkollision mit vier beteiligten Fahrzeugen. Sieben Personen wurden verletzt und in Spitäler gebracht. Die Autobahn musste während drei Stunden gesperrt werden. Eine Ermittlung ist im Gang.
Am Montag, 26. Oktober 2026, gegen 16.30 Uhr, rückte die Kantonspolizei Freiburg zu einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A12 bei Matran in Fahrtrichtung Bern aus, an dem mehrere Fahrzeuge beteiligt waren.
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Sieben Verletzte bei Kettenkollision auf der A12
Unfallort: Autobahn A12 zwischen Matran und Fribourg-Sud, Fahrtrichtung Bern.
Zeitpunkt: Montag, 26. Oktober 2026, gegen 16.30 Uhr.
Beteiligte Fahrzeuge: Vier Fahrzeuge waren in die Kettenkollision verwickelt.
Verletzte: Sieben Personen wurden mit Ambulanzen in Spitäler gebracht.
Unbekannter Lenker: Der Fahrer des ersten Fahrzeugs setzte seine Fahrt fort. Seine Identität ist noch nicht bekannt.
Rettungseinsatz: Eine fehlende Rettungsgasse verzögerte das Eintreffen der Einsatzkräfte.
Verkehr: Die Autobahn war während drei Stunden gesperrt.
Ermittlungen: Die Unfalltechnische Gruppe der Kantonspolizei untersucht den Unfallhergang.
Nach ersten Erkenntnissen fuhr ein Fahrzeug zwischen Matran und Fribourg-Sud vom Pannenstreifen auf die Autobahn A12 ein. Kurz darauf kam es zu einer Kettenkollision mit vier beteiligten Fahrzeugen. Sieben Personen wurden verletzt und mit Ambulanzen in Spitäler gebracht. Der Lenker des ersten Fahrzeugs setzte seine Fahrt fort. Seine Identität ist derzeit nicht bekannt.
Die Unfallfahrzeuge kamen quer auf den Fahrstreifen zum Stillstand, blockierten die Fahrbahn vollständig und verursachten erhebliche Verkehrsbehinderungen. Da im entstandenen Stau keine Rettungsgasse gebildet wurde, verzögerte sich das Eintreffen der Rettungskräfte.
Um die genauen Unfallumstände zu klären, wurden die Spezialisten der Unfalltechnische Gruppe (UTG) der Kantonspolizei vor Ort eingesetzt. Die Autobahn musste während drei Stunden gesperrt werden, um den Rettungseinsatz, die Unfallaufnahme sowie das Abschleppen der Fahrzeuge durch den zuständigen Abschleppdienst zu ermöglichen.
Die Ermittlungen sind im Gang.
Empfehlung:
Die Kantonspolizei erinnert die Autofahrenden daran, wie wichtig es ist, bereits bei den ersten Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden, ohne auf das Eintreffen der Einsatzfahrzeuge zu warten.
Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg
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Rettungsgasse richtig bilden: Drei Regeln, die Leben retten können
Auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen ist die Rettungsgasse Pflicht. Sie ermöglicht Polizei, Feuerwehr und Sanität eine rasche Durchfahrt. Entscheidend ist, dass Fahrzeuglenkende nicht erst reagieren, wenn bereits ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter ihnen steht.
1. Frühzeitig Platz schaffen: Bilden Sie die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr, spätestens wenn nur noch Schrittgeschwindigkeit möglich ist. Wer wartet, bis die Kolonne stillsteht, hat möglicherweise nicht mehr genügend Platz zum seitlichen Einordnen. Lassen Sie die Gasse auch dann frei, wenn noch kein Einsatzfahrzeug zu sehen oder zu hören ist.
2. Links nach links, alle anderen nach rechts: Auf einer zweispurigen Autobahn weichen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nach links und jene auf dem rechten Fahrstreifen nach rechts aus. Bei drei oder mehr Fahrstreifen entsteht die Rettungsgasse immer zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen. Alle weiteren Fahrzeuge orientieren sich nach rechts.
3. Rettungsgasse offen halten: Bleiben Sie seitlich eingeordnet, bis sich der Verkehr wieder normalisiert. Schliessen Sie eine Lücke nicht sofort, nachdem ein Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, denn weitere Rettungsfahrzeuge können folgen. Die Rettungsgasse darf nicht genutzt werden, um selbst schneller voranzukommen.
Gut zu wissen: Die Pflicht zur Rettungsgasse besteht in der Schweiz seit dem 1. Januar 2021. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Bei besonders schweren Behinderungen können weitergehende rechtliche Folgen entstehen.
Der Pannenstreifen bleibt grundsätzlich frei: Er wird unter anderem für Pannenfahrzeuge und Einsatzaufgaben benötigt. Deshalb soll eine Rettungsgasse möglichst ohne Benutzung des Pannenstreifens gebildet werden. Falls es die Situation erfordert, kann ein vorsichtiges Ausweichen auf den Pannenstreifen notwendig sein, um Platz für Rettungsfahrzeuge zu schaffen.
Ein einfacher Merktrick: Stellen Sie sich Ihre rechte Hand vor. Der Daumen steht für den äussersten linken Fahrstreifen, die übrigen Finger für die weiter rechts liegenden Spuren. Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger zeigt, wo die Rettungsgasse entstehen muss.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion