Linke Spur blockiert? Das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen kann Leben retten (Video)

(Schweiz). Linke Spur = Überholspur, nicht Dauerspur. Auf Schweizer Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot: Fahrzeuglenker müssen grundsätzlich so weit rechts fahren, wie es die Verkehrsverhältnisse erlauben.

Die linke Spur dient dem Überholen. Wer dort dauerhaft fährt, obwohl die rechte Spur frei ist, behindert den Verkehrsfluss und kann gegen die Verkehrsregeln verstossen.

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Rechts fahren, links überholen – das gilt auf der Autobahn

Rechtsfahrgebot: Auf Autobahnen ist grundsätzlich der rechte Fahrstreifen zu benutzen.

Überholen: Die linke und bei dreispurigen Autobahnen auch die mittlere Spur dienen dem Überholen.

Spurwechsel: Nach dem Überholen wieder nach rechts einspuren, sobald dies sicher möglich ist.

Sicherheitsabstand: Auch bei langsameren Fahrzeugen genügend Abstand halten und nicht drängeln.

Rechtsüberholen: Das aktive Überholen durch Ausschwenken nach rechts und anschliessendes Wiedereinschwenken nach links ist verboten. Vorsichtiges Rechtsvorbeifahren ist in bestimmten Situationen erlaubt.

Das Rechtsfahrgebot ist keine blosse Empfehlung, sondern gesetzlich geregelt. Auch wer mit 110 km/h auf der linken Spur fährt, darf dort nicht ohne Grund bleiben, wenn rechts genügend Platz vorhanden ist.

Eine unnötig blockierte Überholspur kann den Verkehrsfluss behindern und zu gefährlichen Situationen beitragen. Andere Fahrzeuglenkende können ungeduldig werden, zu dicht auffahren oder riskante Fahrmanöver ausführen.

Solches Verhalten ist jedoch keine Rechtfertigung für Drängeln oder gefährliches Überholen. Alle Verkehrsteilnehmenden sind verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten und Rücksicht aufeinander zu nehmen.



Nach dem Überholen wieder nach rechts wechseln

Wer ein Fahrzeug überholt hat, sollte wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln, sobald dies mit ausreichendem Sicherheitsabstand möglich ist.

Dabei ist auf den Verkehr im Rückspiegel und im toten Winkel zu achten. Der Spurwechsel muss rechtzeitig angezeigt werden und darf andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden.

Kommt von hinten ein schnelleres Fahrzeug, sollte die Überholspur nach Abschluss des eigenen Überholmanövers freigegeben werden, sobald dies sicher möglich ist.

Auch ein dicht auffahrendes Fahrzeug berechtigt jedoch nicht dazu, einen gefährlichen oder überhasteten Spurwechsel vorzunehmen.

Rechtsüberholen bleibt verboten – Rechtsvorbeifahren ist teilweise erlaubt

Auf Schweizer Autobahnen darf grundsätzlich nicht rechts überholt werden. Verboten ist insbesondere das Manöver, bei dem ein Fahrzeug nach rechts ausschwenkt, an einem anderen vorbeifährt und anschliessend wieder nach links einspurt.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das vorsichtige Rechtsvorbeifahren in bestimmten Verkehrssituationen ausdrücklich erlaubt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat.

Wer bereits auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs ist, darf eine solche Kolonne mit der nötigen Vorsicht passieren. Ein gezieltes Rechtsüberholen durch Spurwechsel bleibt dagegen verboten.

Diese vier Regeln erhöhen die Sicherheit

  • Nach dem Überholen wieder nach rechts einspuren: Die linke Spur nicht dauerhaft belegen.
  • Den rückwärtigen Verkehr beachten: Regelmässig in die Spiegel schauen und Spurwechsel nur durchführen, wenn sie sicher sind.
  • Genügend Abstand halten: Auch bei Ärger über andere Fahrzeuglenkende nicht dicht auffahren.
  • Ruhig bleiben: Keine riskanten Überholmanöver durchführen, nicht drängeln und keine anderen Verkehrsteilnehmenden bedrängen.

Wer eine akute gefährliche Verkehrssituation beobachtet, kann die Polizei unter der Notrufnummer 117 verständigen. Dabei darf die eigene Aufmerksamkeit nicht vom Verkehr abgelenkt werden.

 

Quelle: Polizei.news-Redaktion (bearbeitet auf Grundlage des vorliegenden Präventionstextes)
Bildquelle: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs/iStock.com


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Sicherheitsabstand: Warum wenige Sekunden entscheidend sind

Bei hohen Geschwindigkeiten legt ein Auto in kurzer Zeit erstaunlich grosse Strecken zurück. Wer zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, hat bei einer überraschenden Bremsung kaum Zeit zu reagieren. Ein ausreichend grosser Sicherheitsabstand gehört deshalb zu den wichtigsten Grundlagen der Verkehrssicherheit.

1. Die Zwei-Sekunden-Regel anwenden: Wählen Sie am Strassenrand einen festen Orientierungspunkt, beispielsweise eine Brücke oder ein Schild. Sobald das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert, zählen Sie zwei Sekunden. Erreichen Sie den Punkt früher, ist der Abstand zu gering. Bei Nässe, Schnee oder schlechter Sicht muss der Abstand zusätzlich vergrössert werden.

2. Den Anhalteweg nicht unterschätzen: Bei Tempo 120 legt ein Auto in einer Sekunde rund 33 Meter zurück – noch bevor die Bremsung beginnt. Zum Reaktionsweg kommt anschliessend der Bremsweg hinzu. Wie lang dieser ausfällt, hängt unter anderem von Geschwindigkeit, Reifen, Fahrbahnzustand und Bremsleistung ab.

3. Vorausschauend statt hektisch fahren: Beobachten Sie nicht nur das Auto direkt vor Ihnen, sondern auch den Verkehr weiter vorne. Bremslichter, stockende Kolonnen und wechselnde Geschwindigkeitsanzeigen können auf eine bevorstehende Verlangsamung hinweisen. Wer frühzeitig reagiert, muss seltener abrupt bremsen.

Gut zu wissen: Die Faustregel „halber Tachowert in Metern“ entspricht bei 100 km/h einem Abstand von rund 50 Metern. Bei gleichmässiger Fahrt entspricht das ungefähr 1,8 Sekunden. Die Zwei-Sekunden-Regel bietet eine einfach anzuwendende Orientierung für den Alltag.

Bei dichtem Verkehr: Ein gleichmässiger Fahrstil mit ausreichendem Abstand kann helfen, abrupte Bremsmanöver zu reduzieren. Wer versucht, jede kleine Lücke sofort zu schliessen, erhöht dagegen das Risiko von Auffahrunfällen.

Praktischer Tipp: Nutzen Sie bei längeren Autofahrten regelmässige Pausen. Nachlassende Konzentration und Müdigkeit können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Wertvolle Hinweise bietet der redaktionelle Ratgeber „Sicher pausieren bei Müdigkeit: Warnsignale erkennen und die Fahrt unterbrechen“.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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