Stau-Trick geht nach hinten los: Über 60 Lenker auf Rastplatz geblitzt und zur Kasse gebeten
von Polizei.news Redaktion Altstetten ZH Autobahn Autobahn A1 Bachenbülach Dällikon Dietlikon Embrach Glattbrug Hedingen Hombrechtikon Kantonspolizei Nürensdorf Oberhasli Obfelden Organisationen Ottenbach Pfungen polizei.news Polizeinews Raser / Schnellfahrer Rastplatz Regionen Rümlang Schweiz Stadt Adliswil Stadt Affoltern am Albis Stadt Bassersdorf Stadt Bülach Stadt Dübendorf Stadt Eglisau Stadt Illnau-Effretikon Stadt Kloten Stadt Opfikon Stadt Regensdorf Stadt Richterswil Stadt Rüti Stadt Schlieren Stadt Thalwil Stadt Uster Stadt Wädenswil Stadt Wallisellen Stadt Wetzikon Stadt Winterthur Stadt Zürich Verkehr & Katastrophen Verkehrskontrolle Zürich
(Baltenswil ZH). Die Kantonspolizei Zürich hat am Montagmorgen (27.10.2026) auf dem Rastplatz Baltenswil Nord an der A1 über 60 Autofahrerinnen und Autofahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gebüsst.
Die Kontrollierten hatten den Rastplatz zur Umfahrung des Staus genutzt.
- Was: Geschwindigkeitskontrolle während des morgendlichen Berufsverkehrs.
- Wo: Rastplatz Baltenswil Nord an der A1 in Richtung Zürich.
- Kontrollen: Über 60 Fahrzeuglenkende wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gestoppt und gebüsst.
- Tempolimit: Auf dem Rastplatz sind maximal 40 km/h signalisiert.
- Hintergrund: Autofahrende nutzten den Rastplatz, um den Stau auf der A1 zu umfahren.
- Rechtslage: Das Befahren eines Rastplatzes ohne Pause ist nicht grundsätzlich verboten. Die Tempolimite gilt jedoch immer.
Am frühen Montagmorgen führte die Kantonspolizei Zürich während des Berufsverkehrs auf dem Rastplatz Baltenswil Nord Geschwindigkeitskontrollen durch. Der Rastplatz wird von Autofahrenden auch genutzt, um den Stau auf der A1 in Richtung Zürich zu umfahren.
Die Polizei stoppte über 60 Fahrzeuglenkende, welche die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h überschritten hatten. Sie wurden mit Ordnungsbussen belegt. Der erhoffte Zeitgewinn durch die Stauumfahrung blieb damit aus.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt weder einen bestimmten Grund für das Befahren eines Rastplatzes noch eine Mindestaufenthaltsdauer vor. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit muss jedoch eingehalten werden.
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt Rastplätze oder Aus- und Einfahrten nicht für das Umfahren von Stau zu nutzen. Das Wiedereinfügen in den Verkehr nach der Durchfahrt des Rastplatzes beeinträchtigt den Verkehrsfluss auf der Autobahn zusätzlich und kann den Stau verstärken. Je mehr Fahrzeuglenkende den Rastplatz zur Stauumfahrung nutzen, desto grösser ist diese Beeinträchtigung. Der persönliche Zeitgewinn ist in aller Regel klein und vernachlässigbar
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich
Richtig durch den Stau: Diese Fahrfehler verschlimmern die Situation
Staus entstehen nicht nur durch Unfälle, Baustellen oder ein hohes Verkehrsaufkommen. Auch das Verhalten einzelner Fahrzeuglenkender beeinflusst, wie gut der Verkehr fliesst. Das Bundesamt für Strassen ASTRA erklärt, weshalb unnötige Spurwechsel, zu geringer Abstand und abruptes Bremsen zusätzliche Stauwellen auslösen können.
1. Warum ständiges Spurwechseln kaum etwas bringt
Im stockenden Verkehr wirkt die andere Fahrspur häufig schneller. Wer deshalb immer wieder die Spur wechselt, muss jedoch in bestehende Fahrzeugabstände einschwenken. Andere Verkehrsteilnehmende reagieren darauf möglicherweise mit Bremsmanövern.
Solche Reaktionen können sich nach hinten fortsetzen. Bereits kleine Geschwindigkeitsänderungen können zu einer Stauwelle führen, die noch viele Fahrzeuge dahinter spürbar ist.
Praktischer Tipp: Bleiben Sie bei dichtem Verkehr möglichst auf Ihrer Spur. Vermeiden Sie unnötige Spurwechsel und fahren Sie gleichmässig, statt ständig stark zu beschleunigen und wieder abzubremsen.
2. Der richtige Abstand hilft gegen Stauwellen
Fahren Fahrzeuge zu dicht aufeinander, reicht bereits ein leichtes Bremsen aus, um eine Kettenreaktion auszulösen. Hinterherfahrende müssen oft stärker abbremsen, weil ihnen der nötige Sicherheitsabstand fehlt.
Das ASTRA empfiehlt als Mindestabstand die Zwei-Sekunden-Regel oder den halben Tachowert in Metern. Bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen muss der Abstand entsprechend vergrössert werden.
Praktischer Tipp: Orientieren Sie sich an einem festen Punkt am Strassenrand. Sobald das vorausfahrende Auto diesen passiert, zählen Sie zwei Sekunden. Erreichen Sie den Punkt früher, ist Ihr Abstand zu klein.
3. Rettungsgasse: Schon bei stockendem Verkehr vorbereiten
Auf Schweizer Autobahnen ist die Bildung einer Rettungsgasse obligatorisch. Sie muss spätestens bei Schrittgeschwindigkeit vorhanden sein, auch wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist.
Bei zwei Fahrstreifen wird die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren gebildet. Bei drei oder mehr Fahrstreifen entsteht sie zwischen der äussersten linken und der unmittelbar rechts danebenliegenden Spur.
Wichtig: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren möglichst weit nach links, die Fahrzeuge auf den anderen Spuren entsprechend nach rechts. Die Rettungsgasse bleibt offen, solange der Verkehr stockt.
Gut zu wissen: Richtig einfädeln statt eine Lücke erzwingen
Bei Autobahneinfahrten hat grundsätzlich der Verkehr auf der Autobahn Vortritt. Einfahrende Fahrzeuge müssen eine geeignete Lücke nutzen und ihre Geschwindigkeit anpassen.
Bei stockendem Verkehr gilt für Autobahneinfahrten das Reissverschlussprinzip. Dabei lassen die Verkehrsteilnehmenden auf der Autobahn nach Möglichkeit jeweils ein einfahrendes Fahrzeug einschwenken. Die Einfahrenden dürfen sich den Vortritt jedoch nicht erzwingen.
Empfehlung: Nutzen Sie den Beschleunigungsstreifen, achten Sie auf den toten Winkel und fädeln Sie ruhig ein. Wer rechtzeitig eine passende Lücke sucht und auf andere Rücksicht nimmt, trägt zu einem gleichmässigeren Verkehrsfluss bei.
Weitere Informationen zu Verkehrsmeldungen in der Schweiz finden Sie im Blaulicht-Netzwerk.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion